Kommunale Veranstaltungen; Veröffentlichung von Informationen und Anmeldung
Die Gemeinden und Landkreise können Veranstaltungen durchführen oder organisieren sowie Informationen über Veranstaltungen veröffentlichen (z. B. in einem Veranstaltungskalender).
Stand: 29.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)