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Breitbandförderung

Förderverfahren BayGibitR

Die Gemeinde Weißdorf beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

FÖRDERSCHRITT 2: MARKTERKUNDUNG BEKANNTMACHUNG (18.08.2021)

Die Gemeinde Weißdorf veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung
und bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich BIS SPÄTESTENS 29.09.2021 laut nachfolgender Bekanntmachung an der Markterkundung zu beteiligen.

Die entsprechende Adressliste erhalten Sie nach der unterschriebenen Verpflichtungserklärung – bitte per E-Mail an Herr Marco Becher: mbecher@sparneck.de

FÖRDERSCHRITT 1: BEGINN DER BESTANDSAUFNAHME (18.08.2021)

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Weißdorf nachfolgend die aktuelle Breitband Ist-Versorgung
der förderfähigen Adressen auf einer Karte veröffentlicht.

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Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.